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Gutachter - Gutachten - „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“
Gutachten werden von Gutachtern oder Sachverständigen im Auftrag einer interessierten Partei erstellt. Es handelt sich juristisch also immer um einen Parteivorgang. Gutachter können von natürlichen oder juristischer Personen oder einer Institution (Gerichte, Verbände, Regierungen) beauftragt werden.
Fachgutachten für den Bereich Garten und Landschaftsbau, oder ggf. Gartenmöbel etc. werden in der Regel von einem Fachingenieur oder einem Innungsmeister
erstellt. Von Gerichtsgutachten spricht man wenn das Gutachten von einem Gericht in Auftrag gegeben wurde. Hat ein Prozessbeteiligter das Gutachten in Auftrag gegen spricht man von einem Privatgutachten. Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige“ ist gesetzlich geschützt. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist eine auf Deutschland begrenzte Berufsbezeichnung nach § 91 der Handwerksordnung oder § 36 der Gewerbeordnung.
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