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Baumgutachter - Baumpflege - Baumgutachten - Baumkontrolleur
In vielen Gemeinden und Städten gibt es heute Baumsatzungen. Hier wird z. B.
geregelt welche Bäume, auch im privaten Garten, von dieser Baumsatzung erfasst werden.
In diesen Satzungen wir oftmals festgelegt welche Bäume unter Naturschutz zu stellen sind oder gefällt werden dürfen. Die Standfestigkeit von Bäumen kann durch Alter, Schädlingsbefall, Pilzkrankheiten, etc beeinträchtigt sein. Häufig anzutreffen ist auch eine Beeinträchtigung der Standfestigkeit durch Beschädigungen im Wurzelbereich. Unsachgemäß ausgeführter Kronenschnitt kann baumzerstörende Folgen haben. Aus den Bestrebungen Bäume im Stadtbereich und in Siedlungsgebieten zu bewerten, pflegen und zu erhalten, hat sich in den letzten Jahren ein eigener Fachbereich entwickelt.
Zur Bewertung von Bäumen gibt es Baumgutachter u. Baumsachverständige. Immer mehr Garten- und Landschaftsbaufirmen beschäftigen sich in der Hauptsache oder ausschließlich mit der Baumpflege, der Beurteilung der Standsicherheit, dem erstellen von Baumkataster und Baumkontrollen. Fachbegriffe und Messgeräte zur Beurteilung der Baumvitaliät usw. sind neu hinzugekommen und erleichtern die Zustandsbeschreibung.
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