CE-Kennzeichnung ermöglicht europäischen
Vergleich von Dränprodukten aus Kunststoff für Dachbegrünungen
Holger Arnt Zühlke, Geschäftsführer OBS,
Objekt Begrünungs-Systeme, Unna

- Als Dränschicht werden bei begrünten und genutzten Dächern und Decken
häufig Noppenbahnen mit aufkaschiertem Filtervlies(Geoverbundstoffe)oder
Noppenplatten aus Kunststoff sogenannte Eierbecher(Geospacer)eingesetzt
(lifepr) Unna, 09.07.2008 - CE steht für
Conformité Européenne (Deutsch: Europäische Übereinstimmung) und
symbolisiert, dass ein Produkt europäisch harmonisiert ist und frei im
Binnenmarkt vermarktet werden darf. Es handelt sich um eine
Pflichtkennzeichnung, mit der der Hersteller bescheinigt, dass sein Produkt
allen einschlägigen Binnenmarktrichtlinien entspricht. Die CE-Kennzeichnung
befindet sich inzwischen auf fast allen Produkten des täglichen Gebrauchs.
Dazu gehören Spielzeuge, Haushaltsgeräte, technische Produkte und
Bauprodukte.
Die CE-Kennzeichnung ist von ihrer ursprünglichen Konzeption primär als
europäisches "Freiverkehrszeichen" und weniger als
Verbraucherschutzzeichen zu verstehen.
Im Baubereich wurden europäische Vorgaben durch das Bauproduktegesetz
umgesetzt. Die Verpflichtung der CE-Kennzeichnung von Baustoffen ergibt sich
aus dem Ablösen von nationalen Normen durch die europäischen Normen. Nach
einer Koexistenzphase und Übergangsfrist, in der die "In-Verkehr-Bringer"
ihre Produkte der jeweiligen europäischen Norm anpassen konnten, dürfen
diese Produkte ohne die CE-Kennzeichnung weder in den Verkehr gebracht noch
ohne Zustimmung des Auftraggebers/ Verbrauchers verarbeitet werden.
Beispielsweise gilt dies bei Dränprodukten nach DIN EN 13252 seit dem Jahr
2002.
Vorteile ergeben sich für den Verbraucher durch einheitliche Prüfverfahren.
Produkte aus unterschiedlichen europäischen Ländern sind nunmehr miteinander
vergleichbar. Durch die einheitliche Deklaration und den Angaben auf den
Begleitpapieren, die dem jeweiligen Produkt beiliegen müssen, lassen sich
auch nach Jahrzehnten die Produkteigenschaften und der Hersteller ermitteln.
Ferner sinkt bei einer solchen Preisgabe der Produkteigenschaften über die
Begleitpapiere langfristig und verbraucherfreundlich der Preis. Auch die
Anzahl der vermeintlich unterschiedlichen Produkte verringert sich.
Die Qualität eines Produktes wird durch die gleichbleibende
Produktbeschaffenheit festgelegt und dokumentiert. Erkennbar sind die Qualitäts-
und Sicherheitsaspekte der Dränprodukte erst durch die Angaben auf den
Begleitpapieren - wie etwa die Mikrobiologische- oder UV-Beständigkeit - oder
durch den Vergleich mit nationalen Grenzwerten. Sie werden durch DIN-Normen
oder Regelwerke festgelegt; beispielsweise DIN 4095.
Für die Praxis hat die CE-Pflichtkennzeichnung zahlreiche Auswirkungen.
Alle Hersteller bzw. alle "In-Verkehr-Bringer" von Dränbaustoffen
aus Kunststoff müssen bereits seit 2002 durch interne Produktionskontrollen
auch die gleichbleibende Qualität Ihrer Produkte sicherstellen. Ebenso ist
die jährliche Prüfung durch unabhängige Institute vorgeschrieben.
Unweigerlich wird der Wechsel von Produktionsstandorten erschwert, weil nicht
alle Hersteller interne Qualitätskontrollen vorweisen können.
Diese Kennzeichnungspflicht gilt für alle Hersteller bzw. In-Verkehr-Bringer.
Auch für diejenigen, die bis dato ihre Produkte nicht einer CE-Zertifizierung
unterzogen haben. Ein Verstoß gegen die Zertifizierung ist kein
"Kavaliersdelikt" und kann Schadensersatzansprüche gegenüber dem
jeweiligen Vertragspartner und Dritten auslösen.
Ansprechpartner:
Herr Dipl.-Ing. Bernd
Niebuhr
Telefon: +49 (511) 21535-13
Fax: +49 (511) 21535-30
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